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Brandmeldeanlagen
Eine Brandmeldeanlage (BMA) empfängt Ereignisse von verschiedenen
Brandmeldedetektoren, wertet diese aus und reagiert dann. Bei entsprechenden
Ereignissen erfolgt u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter
Löschanlagen.
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen,
Bahnhöfen, Universitäten, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder
Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr
aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels
Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen
ein Brand möglichst früh erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der
Entstehungsphase löschen kann.
Technik
In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen (Ringleitung) zusammengefasst, so
dass beim Auslösen die Örtlichkeit sehr genau festgestellt werden kann. Wenn Heißarbeiten durchgeführt
werden, wird eine ganze Schleife abgeschaltet. Somit bleibt der Rest des Objekts weiterhin überwacht.
In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich.
Für spezielle Einsatzgebiete werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer
großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu
einer zentralen Detektoreinheit geleitet.
Zentrale Überwachung
Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist das Herz der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der
installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das
Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein.
Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.
Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über
das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der
ausgelöste Melder mit Hilfe der BMZ Displayanzeige festgestellt. Optional kann der Melder auch
über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss
des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LEDs gekennzeichnet.
Anschaltbedingungen
Die Technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) werden von den einzelnen
Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die
Voraussetzungen festgehalten, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage auf eine
Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei aufzuschalten.
Meist wird über ein Übertragungsgerät per Wählverbindung die Feuerwehr, eine Einsatzzentrale oder ein
privater Wachdienst ohne Zeitverzögerung informiert. Es gibt jedoch auch Systeme, über die eine
Verbindung mittels direkter Standleitung, ISDN mit D-Kanal (X.25/X.31) oder GSM-Funk hergestellt
wird. Welche Anschlussart verwendet wird, regelt hierbei die TAB.
Seit November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste
Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur von
Firmen bzw. Ingenieurbüros durchgeführt werden, die gemäß der DIN zertifiziert sind.
Wenn Sie mehr über das Thema Brandmeldeanlagen erfahren möchten,
senden wir Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial zu.
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