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Erstellt von Web Design Matthias Horak
Feststellanlagen
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von
Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen
Auslöseeinrichtung im Falle eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offen
stehenden Abschlüsse selbsttätig durch die Schließvorrichtung geschlossen.
Richtlinien für Feststellanlagen (laut DIBt)
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und mindestens einmal
monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf
ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung
vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht in der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen eine kürzere Frist angegeben ist.
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten
Person ausgeführt werden.
Brandmelder
Brandmelder sind die Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/
oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden
Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen messen und an die
Auslösevorrichtung melden.
Auslösevorrichtung
Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von dem Brandmelder abgegebenen Signale und
löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellwertes einer Brandkenngröße die
angegebenen Feststellvorrichtung aus.
Feststellvorrichtungen
Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in
gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind
elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.
Energieversorgung
Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern,
Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und gegebenenfalls Zusatzeinrichtungen.
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